Häufig gestellte Fragen

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Bereich Allgemeine Fragen

  • Warum bekomme ich beispielsweise eine Ablesekarte von der Netze BW obwohl ich EVF-Kunde bin?

    Sie wohnen nicht im Netzgebiet der EVF. Der Zähler ist Eigentum eines anderen Netzbetreibers. Dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Zählerstand einmal im Jahr zu ermitteln und an uns als Ihren Strom- und/oder Gaslieferant weiterzuleiten.

    Bitte übermitteln Sie Ihren Zählerstand an Ihren örtlichen Netzbetreiber. Ihre Rechnung erhalten Sie natürlich weiterhin von uns.

  • Wie kann ich meine Rechnungsanschrift ändern?
    Sie können uns Ihre neue Rechnungsanschrift per E-Mail, Post oder Fax mitteilen. Vergessen Sie dabei bitte Ihre Kundennummer nicht.
  • Ich habe geheiratet und mein Name hat sich geändert. Was muss ich tun?
    Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Hochzeit und alles Gute!
    Gerne können Sie Ihren Namen bequem von zuhause in unserem Online-Kundencenter ändern. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, uns Ihren neuen Namen in Verbindung mit Ihrer Kundennummer bzw. Ihren Kundennummern per E-Mail, Post oder Fax mitzuteilen.
  • Kann es bei einem Anbieterwechsel zu einer Unterbrechung meiner Versorgung kommen?
    Nein, Sie werden in jedem Fall ohne Unterbrechung mit Energie beliefert.
  • Was ist ein Messstellenbetreiber?
    Der Messstellenbetreiber ist zuständig für Einbau, Betrieb, Ablesung und Wartung von Zählern. Hierbei handelt es sich in den meisten Fällen auch um den Netzbetreiber.
  • Was ist ein Netzbetreiber?
    Netzbetreiber sind Unternehmen, die Energie im Strom- oder Gasversorgungsnetz verteilen. Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Strom- oder Gasnetzes verantwortlich.
  • Warum bekomme ich von der EVF eine Ablesekarte, obwohl ich kein Kunde bin?
    In diesem Fall wendet sich die EVF als Netzbetreiber an Sie. Als dieser sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, den Zählerstand einmal im Jahr zu ermitteln. Bitte übermitteln Sie uns Ihren Zählerstand. Die Rechnung erhalten Sie von Ihrem Lieferanten.

Umzug

  • Kann ich meine EVF-Produkte bei einem Umzug einfach mitnehmen?
    Ja, das ist möglich. Melden Sie Ihren Umzug einfach unserem Kundenservice unter der Telefonnummer 07161-6101-235. Den Rest erledigen wir für Sie.
  • Wann soll ich die EVF über meinen Umzug informieren?
    Ihren Umzug melden Sie uns am besten so früh wie möglich. Spätestens 4 Wochen nach der Schlüsselübergabe sollten Sie Ihre EVF-Produkte ummelden.
  • Ich bin umgezogen oder habe mein Haus verkauft. Welche Daten benötigt die EVF von mir?

    Bitte übermitteln Sie uns folgende Daten schriftlich per E-Mail, Post oder Fax:

    • Datum der Schlüsselübergabe
    • Zählernummer Ihres alten und neuen Zuhauses
    • Zählerstand Ihres alten und neuen Zuhauses bei Schlüsselübergabe
    • Anschrift Ihrer neuen Zuhauses
    • aktuelle Kundennummer
    • Nachfolger oder Eigentümer des alten Zuhauses
    • Sie haben bei der Übergabe der Räumlichkeiten ein Protokoll erstellt? Gerne können Sie uns das Übergabeprotokoll zukommen lassen.

Rechnung und Zahlung

  • Ich habe ein Guthaben in meiner Rechnung. Was muss ich tun?
    Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird das Guthaben automatisch auf Ihr Konto erstattet.

    Sie überweisen direkt? Dann teilen Sie uns bitte Ihre aktuelle Bankverbindung schriftlich mit. Die Überweisung Ihres Guthabens wird in den nächsten Tagen veranlasst.
  • Ich habe meine Rechnung noch nicht erhalten. Woran kann das liegen?

    Überprüfen Sie bitte, ob Sie uns Ihren Zählerstand übermittelt haben.

    • Falls ja erstellen wir Ihre Rechnung in Kürze. Wir bitten Sie noch um ein Wenig Geduld.
    • Haben Sie uns Ihren Zählerstand noch nicht mitgeteilt, bitten wir Sie dies nachzuholen. Der aktuelle Zählerstand bildet die Grundlage für eine verbrauchsgenaue Rechnung. Erhalten wir von Ihnen keinen Zählerstand, wird dieser geschätzt.
  • Wann bekomme ich meine Rechnung?

    Rechnungen erhalten Sie einmal jährlich im entsprechenden Abrechnungsmonat, nachdem Sie Ihre Zählerstände abgelesen und an uns übermittelt haben.

    Wann genau Ihre Jahresabrechnung erfolgt, ist aber nicht von uns, sondern von Ihrem Netzbetreiber abhängig. Dieser legt den Abrechnungszeitraum individuell fest.

  • Welche Vorteile habe ich vom Online-Kundencenter?

    Im unserem Online-Kundencenter können Sie per Mausklick bequem von Zuhause aus, 24 Stunden am Tag (rund um die Uhr), Ihre Vorteile genießen:

    • Zählerstände erfassen
    • Verträge verwalten
    • persönliche Daten aktualisieren
    • Umzüge abwickeln
    • Kontaktdaten aktualisieren
    • SEPA-Lastschriftmandat erteilen und ändern
    • Rechnungen abrufen
    • Abschläge anpassen
  • Wie wird mein Abschlag berechnet?
    Grundlage für die Höhe Ihres monatlichen Abschlags ist Ihr letzter bzw. hochgerechneter Jahresverbrauch. In der Abschlaghöhe sind Ihr letzter Energieverbrauch sowie jahreszeitliche Schwankungen berücksichtigt. Außerdem werden bei der Berechnung Ihres Abschlags die aktuellen Preise mit einbezogen. Sie bezahlen bis zur nächsten turnusmäßigen Jahresverbrauchsabrechnung in der Regel elf Abschläge. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Kann ich meinen Abschlag ändern oder überprüfen lassen?
    Ja, das ist möglich. Gerne können Sie sich hierzu bei unserem Kundenservice unter Telefon 07161-6101-235 oder per E-Mail kundenservice@evf.de melden und uns Ihren aktuellen Zählerstand mitteilen. Wir rechnen Ihr Verbrauchsverhalten hoch und passen die Höhe Ihres Abschlags gegebenenfalls an.
  • Wie kann ich meine Rechnung online erhalten?

    Wenn Sie vom klassischen Postversand Ihrer Rechnung auf den digitalen Rechnungsversand umsteigen möchten, geht das ganz einfach über unser Online-Kundencenter. Registrieren Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort im Kundencenter an und nutzen Sie die Vorteile bequem von zuhause rund um die Uhr.

    Falls Sie Ihre Rechnung per E-Mail erhalten möchten, melden Sie sich mit Ihrem Anliegen einfach bei unserem Kundenservice unter Telefon 07161-6101-235 oder per E-Mail kundenservice@evf.de

  • Wie kann ich Abschläge und Rechnungen bezahlen?
    Ihre Abschlagszahlungen und Rechnungsbeträge können Sie unkompliziert per SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abbuchen lassen. Gerne senden wir Ihnen ein Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates zu. Melden Sie sich mit Ihrem Anliegen einfach bei unserem Kundenservice unter Telefon 07161-6101-235 oder per E-Mail kundenservice@evf.de Alternativ haben Sie die Möglichkeit Zahlungen per Dauerauftrag und Überweisung zu leisten.
  • Die Rechnung erscheint mir viel zu hoch. Was kann ich tun?
    Vergleichen Sie dazu bitte den Zählerstand Ihrer Rechnung mit dem auf Ihrem Zähler. Falls eine allzu große Abweichung zwischen den Werten besteht, teilen Sie uns Ihren jetzigen Zählerstand mit.
  • Warum erhöht sich mein Abschlag trotz eines Guthabens in der Rechnung (Gas)?
    Um den Abschlag für das kommende Abrechnungsjahr festzulegen, wird der letzte Verbrauch auf ein „Normaljahr“ hochgerechnet. Ein „Normaljahr“ ist ein Jahr mit durchschnittlichen Temperaturen. Waren die Temperaturen im vergangenen Jahr geringer als das "Normaljahr", wird der Abschlag erhöht, um Ihnen eine hohe Restforderung in der nächsten Rechnung zu ersparen. 
  • Ich habe Fragen zu meiner Rechnung – wie gehe ich vor?
    Die wichtigsten Informationen zu Ihrer Rechnung finden Sie hier.

Zähler und Zählerstand

  • Wo finde ich die Zählernummer auf meinem Zähler?

    Hier finden Sie Beispiele verschiedener Zähler.

  • Was ist ein Zweitarifzähler?
    HT (Hochtarif) und NT (Niedertarif) bezeichnen zwei verschiedene Zählwerke bei einem Stromzähler – dem Zweitarifzähler. Der sogenannte Zweitarifzähler teilt den Stromverbrauch in Tagstrom (Hochtarif) und Nachtstrom (Niedertarif) ein.
  • Was bedeuten die Begriffe HT und NT?
    HT (Hochtarif) und NT (Niedertarif) bezeichnen zwei verschiedene Zählwerke bei einem Stromzähler – dem Zweitarifzähler. Über ein Relais schaltet der Zähler zu bestimmten Zeiten zwischen HT und NT hin und her.
  • Wie kann ich meinen Zählerstand mitteilen?

    Das Ablesen des Zählerstandes wird vom Netzbetreiber übernommen. Dies kann auf zwei unterschiedliche Arten passieren:

    • Ihr Netzbetreiber liest Ihren Zählerstand persönlich vor Ort ab
    • Sie erhalten kurz vor der Erstellung Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung eine Ablesekarte. Auf dieser finden Sie weitere Informationen, wie Sie den Zählerstand mitteilen können.

    Sollte die Ablesung nicht möglich sein oder erhalten wir von Ihnen keinen Zählerstand, wird dieser geschätzt.