Netzzugang/Lieferanten

Sind Sie Stromlieferant und wollen unser Netz zur Versorgung von Kunden nutzen? Dann finden Sie hier Informationen zu:

Bei allgemeinen Fragen zum Thema Netzzugang können Sie uns gerne direkt kontaktieren.

Lieferantenrahmenvertrag

Wir gewähren Ihnen gerne Zugang zu unserem Stromnetz. Voraussetzung ist der Abschluss eines Lieferantenrahmenvertrags.

Unsere Kontaktdaten finden Sie hier:

Den seit 01.04.2022 gültigen Vertrag und die zugehörigen Anlagen finden Sie hier:

EDIFACT-Datenaustausch und Zertifikate

Zertifikate der EVF: S/Mime-Verschlüsselung
EDIFACT-Datenaustauschadresse edifact-netz-evf@edifact-wilkenrz.de für Stromnetz (9907645000000)

Zertifikate der EVF: S/Mime-Verschlüsselung
EDIFACT-Datenaustauschadresse msb-evf@edifact-wilkenrz.de für gMSB Strom (9905244000009) 

Sonderformen der Netznutzung nach § 19 StromNEV

  1. Individuelle Netzentgelte nach §19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV (atypische Netznutzung)

    Letztverbraucher welche die Kriterien nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV in Verbindung mit der Festlegung der Bundesnetzagentur vom 05.12.2012 (BK4-12-1656) erfüllen, haben die Möglichkeit einen schriftlichen Antrag zur Erstellung einer Vereinbarung zur Genehmigung eines individuellen Netzentgeltes zu stellen.

    Der Antrag muss eine ausführliche Beschreibung beinhalten, wie der Letztverbraucher sicherstellt, dass sein Bezugsverhalten vorhersehbar und erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast der einzelnen Entnahmeebenen abweicht.Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV unterliegt der Genehmigungspflicht der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg und erlangt erst nach Vorliegen des Genehmigungsbescheides ihre Gültigkeit. Unser Hochlastzeitfenster finden Sie obenstehend unter „Individuelle Netzentgelte“.
     

  2. Individuelle Netzentgelte nach §19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV (Bandkunden)

    Die Stromabnahme aus dem Netz der allgemeinen Versorgung für den Eigenverbrauch einer Abnahmestelle übersteigt pro Kalenderjahr sowohl die Benutzungsstundenzahl von min. 7.000 Stunden als auch den Stromverbrauch von 10 GWh.

    Letztverbraucher welche die Kriterien nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV erfüllen, haben die Möglichkeit einen schriftlichen Antrag zur Erstellung einer Vereinbarung zur Genehmigung eines individuellen Netzentgeltes zu stellen.
     

  3. Individuelle Netzentgelte nach §19 Abs. 3 StromNEV (singulär genutzte Betriebsmittel)

    Wenn ein Netznutzer sämtliche in einer Netz- oder Umspannebene von Ihm genutzten Betriebsmittel ausschließlich selbst nutzt (oberhalb der Netzebene Umspannung MS/NS), kann auf schriftlichen Antrag des Netznutzers eine Vereinbarung nach § 19 Abs. 3 StromNEV zwischen Ihm und der Energieversorgung Filstal abgeschlossen werden.
     

  4. Individuelle Netzentgelte nach §19 Abs. 4 StromNEV (Stromspeicher)
    Zwischen der EVF und Letztverbrauchern, die Strom dem Netz der allgemeinen Versorgung ausschließlich zur Speicherung in einem Stromspeicher entnehmen und den zurückgewonnenen Strom wieder in das Netz einspeisen, kann auf Antrag eine Vereinbarung nach § 19 Abs. 4 StromNEV abgeschlossen werden.

Anfragen zu Sonderformen der Netznutzung richten Sie bitte an:
Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG
Großeislinger Straße 30
73033 Göppingen
edm-strom@evf.de

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