Häufig gestellte Fragen

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Bereich Mobilität

  • Was ist bei Wallboxen mit einer Ladeleistung von über 11 kW zu beachten?
    Eine Wallbox mit einer Ladeleistung von über 11 kW muss zunächst vom örtlichen Stromnetzbetreiber genehmigt werden. Das Formular zur Prüfung und Genehmigung durch den Netzbetreiber im Stromnetzgebiet der EVF (Stadt Göppingen) können Sie unter stromnetz@evf.de anfragen.
  • Wie funktionieren Ladelösungen in Mehrparteienhäusern?
    Im Mehrparteienhaus kann der Hausanschluss ohne Lastmanagement bereits mit 2-3 Ladestationen überlastet sein. Eine Leitungsverlegung direkt zu Ihrem Haushaltszähler ist bei mehreren Ladepunkten nicht mehr möglich. Komplexe Ladesysteme mit einem statischen oder dynamischen Lastmanagement ist Voraussetzung zum Betrieb mehrerer Ladepunkte über einen Hausanschluss. Mit einem Backend (übergeordnete Schnittstelle zur Datenerfassung und Abrechnung) kann jeder Ladevorgang via Internet erfasst und verursachungsgerecht abgerechnet werden (kann zusätzliche Kosten verursachen). Je mehr Parteien bei Projektbeginn beteiligt sind, desto detaillierter kann während der Planungsphase auf die Installationstechnik, Geräteauswahl und Abrechnungsmethodik eingegangen werden. Folgekosten, welche durch nachträgliche Änderungen verursacht werden, können dadurch vermieden werden.
  • Mit welchen Gesamtkosten muss ich rechnen?
    Je nach Montage-/Materialaufwand (Entfernung zwischen Hausanschlusskasten und Installationsort der Wallbox) und Funktionalität der Wallbox liegen die Gesamtkosten zwischen 1.400 und 4.000 €.
  • Welche Ladeleistung steht mir zur Verfügung?
    Es gibt Wallboxen für einen einphasigen oder für dreiphasigen Anschluss. Im Einfamilienhaus ist die Installation einer Wallbox mit 11 kW (3x16 Ampere) in der Regel möglich. Es kommt jedoch darauf an, mit wie viel Ampere Ihr Hausanschluss abgesichert ist und wie viele Verbraucher mit hoher Leistung bereits angeschlossen sind. Wenn z. B. ein Herd und eine Wärmepumpe installiert sind und der Hausanschluss mit 35 Ampere abgesichert ist, ist eine Ladeleistung der Wallbox von lediglich 3,7 oder 4,6 kW möglich (einphasig 16-20 Ampere). Ist der Hausanschluss mit 50 oder 63 A abgesichert, wäre eine Ladeleistung von 11 kW oder auch 22 kW (3x32 Ampere) realisierbar.
  • Wen muss ich über die Installation einer Wallbox informieren?
    Der Stromlieferant muss nicht informiert werden. Eine Erhöhung des monatlichen Abschlags wäre jedoch ratsam. Die Installation einer Wallbox mit bis einschließlich 11 kW ist bei Ihrem Netzbetreiber meldepflichtig, Wallboxen über 11 kW sind durch den Netzbetreiber genehmigungspflichtig. In beiden Fällen hat jeder Netzbetreiber sein eigenes Meldeverfahren (schriftliche Nachricht, Formular oder Online-Meldeprozess).
  • Kann ich mein Elektrofahrzeug auch an der Steckdose laden?
    Einfache Steckdosen sind für die dauerhafte Last über mehrere Stunden nicht ausgelegt. Es besteht Überhitzungsgefahr und die Gefahr eines Kabelbrandes.
  • Wie unterscheiden sich teure von günstigen Wallboxen?
    Je nach Hersteller und Funktionalität reicht die Preisspanne nur für das Gerät von etwa 600 bis über 2.000 €. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über einige Funktionalitäten: Integrierter Personen- und Leitungsschutz; geeichter digitaler Energiezähler; W-LAN fähig; LED-Statusanzeige; Integrationsfähigkeit PV-Anlage; Schlüsselschalter bzw. RFID zum autorisierten Starten des Ladevorgangs; Statistikfunktionen über APP; fest verbautes Ladekabel; Kommunikation/Vernetzung ….
  • Wie komme ich zu einem Angebot und ist dies mit Kosten verbunden?
    EVF-Stromkunden erhalten aktuell ein kostenfreies Angebot. Bitte füllen Sie hierzu aus dem Downloadbereich das Formular „Anfrage Ladeeinrichtung“ aus und senden Sie uns dieses zu. Im Anschluss wird mit Ihnen ein Vor-Ort Termin vereinbart, bei welchem alle Daten für ein ausführliches Angebot aufgenommen werden (auf Grund der aktuell sehr hohen Nachfrage ist mit einer Wartezeit von mehreren Wochen zu rechnen). Gerne können Sie uns gemeinsam mit dem Anfrageformular einige aussagekräftige Fotos des Installationsortes, des gesamten Installationsbereiches vom Zählerkasten bis zum Installationsort und einen Lageplan des Gebäudes mitsenden. Dies verkürzt die Zeit der Angebotsphase deutlich.