Messzugang - Informationen für wettbewerbliche MSB
Wenn Sie als Messstellenbetreiber in unserem Netzgebiet tätig werden wollen, so ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrags Voraussetzung. Bitte beachten Sie auch die technischen Mindestanforderungen für den Einsatz von Zählern.
Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag entspricht dem von der Bundesnetzagentur in ihrer Festlegung BK6-17-0042 veröffentlichten Rahmenvertrag.
Alle erforderlichen Dokumente finden Sie hier:
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag bis 30.06.2026
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag ab 01.07.2026
- Technische Mindestanforderungen
- Kontaktdaten Netzbetreiber
Bei allgemeinen Fragen zum Thema Messstellenbetrieb können Sie uns auch gerne direkt kontaktieren.