Neue Fristen bei Umzügen im Strom.

Melden Sie Ein- und Auszüge nach Möglichkeit 14 Tage im Voraus. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind im Strom ab 6. Juni 2025 technisch nicht mehr möglich.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat beschlossen, dass der Wechsel eines Energieversorgers zukünftig schneller und einfacher erfolgen soll. Ab dem 6. Juni 2025 muss ein Strom-Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein. Diese Änderungen haben auch Auswirkungen auf An- und Abmeldungen.
Die wichtigsten Punkte für Sie im Überblick!
- Ab- und/oder Anmeldung immer mindestens 14 Tage im Voraus melden.
- Keine rückwirkenden Ein- und Auszüge mehr möglich, nur noch in die Zukunft.
- Wenn Sie Ihren Auszug oder Ihren Kauf/Verkauf eines Objektes nicht rechtzeitig melden, bleiben Sie bis zur offiziellen Abmeldung Vertragspartner Ihrer bisherigen Verbrauchsstelle und müssen auch für die Kosten aufkommen.
- Eventuelle Zuordnungslücken, die durch eine spätere Meldung des Einzugs entstehen, werden durch die Ersatz- oder Grundversorgung geschlossen, daher rechtzeitig einen Vertrag abschließen.
- Melden Sie einen Zählerstand direkt nach Schlüsselübergabe (Übergabeprotokolle als Nachweis z. B. für Zählerstände nutzen).
- Ab 6. Juni 2025: Lieferantenwechsel in nur 24 Stunden möglich (unter Berücksichtigung der Vertragsbindung)
- Statt wie bisher üblich, die Zählernummer für den Lieferantenwechsel zu melden, wird nun die Marktlokations-ID (Malo) benötigt. Diese ist auf der letzten Stromrechnung zu finden oder beim bisherigen Stromlieferanten zu erfragen. Die Malo ist eindeutig der jeweiligen Verbrauchsstelle zugeordnet.
Vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert.
Die neuen Regelungen erleichtern den Datenaustausch zwischen Energielieferanten, Netz-, Messstellen- sowie Übertragungsnetzbetreibern.
Fragen und Antworten zum Lieferantenwechsel in 24 Stunden
1. Was ist ein Lieferantenwechsel?
Ein Lieferantenwechsel beschreibt den Prozess, bei dem eine Verbrauchsstelle den bisherigen Energieversorger wechselt. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie zum Beispiel günstigere Preise, höhere Qualität der Dienstleistungen sowie verbesserte Lieferkonditionen. Im März 2024 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Umsetzung des im § 20a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festgelegten Strom Lieferantenwechsels binnen 24 Stunden beschlossen. Er zielt darauf ab, den Wettbewerb im Endkundengeschäft zu steigern. Ab dem 6. Juni 2025 muss demnach an jedem Werktag ein Strom-Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden gewährleistet werden.
2. Was ist mit dem Lieferantenwechsel Gas?
Nach aktuellem Stand soll der Gas-Lieferantenwechsel von den Veränderungen im Strombereich derzeit noch unberührt bleiben. Folglich ist ein 24h Lieferantenwechsel in Bezug auf Gas zunächst nicht vorgesehen.
3. Bleiben meine vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bestehen?
Ja, vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen erleichtern lediglich den Datenaustausch zwischen Energielieferanten, Netz-, Messstellen- sowie Übertragungsnetzbetreibern und betreffen nicht Ihre vertraglichen Verpflichtungen.
4. Was bedeutet die neue Regelung für Umzüge?
Es gibt neue An- und Abmeldefristen für Umzüge. Ab Juni 2025 können Sie Ihren Stromvertrag nicht mehr rückwirkend ab- oder anmelden. Daher ist es wichtig, Ein- oder Auszüge rechtzeitig zu melden – nach Möglichkeit mindestens 14 Tage im Voraus. Informieren Sie uns am besten direkt, sobald Ihr Mietvertrag unterzeichnet ist oder Sie Ihre Kündigung bei Ihrem Vermieter eingereicht haben. Bitte beachten Sie: Wird uns ein Auszug erst nachträglich gemeldet, bleiben Sie als bisheriger Anschlussnutzer auch nach Ihrem Auszug Vertragspartner und sind für die angefallenen Stromkosten verantwortlich.
5. Warum sind keine rückwirkenden An- und Abmeldungen mehr möglich?
Ein rückwirkender Wechsel, etwa bei Ein- oder Auszügen, ist technisch nicht mehr möglich. Die neuen Regelungen vereinfachen den Datenaustausch zwischen den Marktteilnehmern, sodass Prozesse schneller und zuverlässiger ablaufen können. Ein rückwirkender Eingriff in diese ist nicht mehr möglich. Dies erfordert eine rechtzeitige Meldung von Ihnen – nach Möglichkeit mindestens 14 Tage im Voraus.
6. Wie melde ich meinen Einzug oder Umzug richtig an?
Denken Sie bitte daran, uns nach Möglichkeit mindestens 14 Tage im Voraus über Ihren Ein- oder Auszug oder Kauf/Verkauf zu informieren. Wichtig sind die Angabe Ihrer neuen Adresse, der Mietvertragsbeginn bzw. das Schlüsselübergabedatum sowie die Marktlokations-ID (Malo). Die Marktlokations-ID finden Sie in der Regel auf den bisherigen Abrechnungen für diese Verbraucherstelle. Den Zählerstand melden Sie uns bitte, wenn die Schlüsselübergabe erfolgt ist. Er wird in der Regel auf dem Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt.
7. Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht 14 Tage im Voraus melde?
Haben Sie Ihren Einzug später gemeldet, können wir Sie nicht rechtzeitig beim Netzbetreiber anmelden. In diesem Fall werden Sie vorübergehend durch die in der Regel teurere Grundversorgung zu den Allgemeinen Preisen und Bedingungen beliefert. Der sogenannte Grundversorger ist immer das Unternehmen, das in Ihrer Gemeinde die meisten Haushaltskunden und -kundinnen beliefert. Es ist nicht immer der Energieversorger, bei dem Sie einen Sondervertrag abgeschlossen haben.
Wenn Sie Ihren Auszug nicht rechtzeitig melden, bleiben Sie bis zur offiziellen Meldung Vertragspartner Ihrer bisherigen Wohnung/Haus und müssen auch für die Kosten aufkommen, die in dem Zeitraum zwischen Ihrem Auszug und Ihrer Auszugsmeldung entstehen. Eine Verrechnung mit dem Nachmieter/(neuen) Eigentümer muss intern erfolgen. Eine rechtzeitige Meldung Ihres Auszugs schützt Sie vor solchen Problemen.
8. Welche Vorteile bringen die neuen Regelungen für mich?
Die neuen Prozesse ermöglichen einen schnelleren und zuverlässigeren Wechsel. Der automatisierte Datenaustausch zwischen allen Beteiligten sorgt dafür, dass Ihre An- und Abmeldungen sowie Umzüge effizient abgewickelt werden.
9. Ich ziehe um. Kann ich meinen Stromvertrag mitnehmen?
Ja! In den meisten Fällen können wir Sie an Ihrer neuen Adresse weiterhin versorgen. Sollte das ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren wir Sie frühzeitig.
10. Kann ich weiterhin einen Anbieterwechsel beim Umzug durchführen?
Ja, Sie können Ihren Anbieter wie gewohnt wechseln. Wichtig ist, dass Sie uns nach Möglichkeit 14 Tage im Voraus über Ihren Umzug informieren, damit Ihre Stromversorgung nahtlos funktioniert und Sie keine unnötigen Kosten zu tragen haben.