Energie-Check-Prämie für EVF-Gas12 Natur10
150 € Zuschuss der EVF für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans
Am 01.06.2015 ist in Baden-Württemberg das novellierte Erneuerbare-Wärme Gesetz (EWärmeG) in Kraft getreten. Demnach ist für Hausbesitzer nach einem Heizungstausch der Einsatz von 15 % Erneuerbarer Energien Pflicht. Dieses Gesetz gilt für alle Gebäude, die bis zum 01.01.2009 fertiggestellt wurden.
Eine kostengünstige Erfüllungsmöglichkeit ist der Einsatz von 10 % Bioerdgas in Ihrer neuen Gasheizung in Verbindung mit der Erstellung eines Sanierungsfahrplans durch einen Energieberater, der bei Wohngebäuden mit 5 % angerechnet wird. Im Rahmen eines Sanierungsfahrplans wird der energetische Ist-Zustand des Gebäudes ermittelt und mögliche Vorgehensweisen zur Sanierung erarbeitet. Die im Sanierungsfahrplan vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der Aufklärung des Eigentümers, müssen allerdings im Rahmen des EWärmeG nicht umgesetzt werden. Die Anrechnung ist daher unabhängig davon, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen letztendlich durchgeführt werden oder nicht. Die Anforderung für 15 % Erneuerbare Energien (10 % Biogas und 5 % aus dem Sanierungsfahrplan) ist somit voll erfüllt.
Die Energieagentur Landkreis Göppingen kann Ihnen bei der Auswahl eines Energieberaters zur Erstellung eines Sanierungsfahrplans behilflich sein. Informationen zum Sanierungsplan und zu den Energieberatern der Energieagentur im Landkreis erhalten Sie unter 07161 65165-00 oder unter www.klimaschutz-goeppingen.de
Weitere Informationen zur Erfüllung des Pflichtanteils über 15 % erhalten Sie unter www.um.baden-wuerttemberg.de oder bei uns unter der Telefonnummer 07161 6101-235.