Zähler/Messgeräte

Informationen für Lieferanten, Anschlussnutzer und Anschlussnehmer

Durch das Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) gibt es in Deutschland eine verbindliche Verpflichtung zum Einbau von modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen in allen Verbrauchsanlagen.

Die Energieversorgung Filstal übernimmt entsprechend dem MsbG die Funktion des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB) für die modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme und hat am 01.01.2018 mit dem Einbau von modernen Messeinrichtungen im Rahmen des Turnuswechsels begonnen. Intelligente Messsysteme werden eingebaut, sobald diese verfügbar sind.

Unsere modernen Messeinrichtungen

Bei modernen Messeinrichtungen handelt es sich um digitale Stromzähler mit besserer Verbrauchsveranschaulichung. Sie können neben dem aktuellen Stromverbrauch auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate anzeigen. Moderne Messeinrichtungen werden zur verpflichtenden Grundausstattung, wodurch der elektromechanische "Ferraris-Zähler" schrittweise durch eine neue Technologie ersetzt wird.

Die Energieversorgung Filstal verbaut vier Typen von modernen Messeinrichtungen. Welcher Zähler bei Ihnen verbaut ist, entnehmen Sie ganz einfach der Typbezeichnung oberhalb des Displays. Nähere Informationen finden Sie in unseren „Häufig gestellten Fragen zu modernen Messeinrichtungen“. Nachfolgend möchten wir Ihnen die Bedienungsanleitungen für die von der Energieversorgung Filstal verbauten modernen Messeinrichtungen zur Verfügung stellen:

Rund um das Thema moderne Messeinrichtungen ergeben sich für Anschlussnutzer viele Fragen - insbesondere wenn es um den Einbau, die Kosten, die Abrechnung oder die Ablesung des neuen Zählers geht. Im folgenden Dokument möchten wir Ihnen einige dieser Fragen beantworten:

Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Dann kommen Sie gerne auf uns zu.

Zähler - Befundprüfung

Sie haben die Möglichkeit durch eine Befundprüfung (Zählerprüfung) untersuchen zu lassen, ob Ihr Zähler richtig funktioniert und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Beachten Sie hierzu die Hinweise im nachfolgenden Flyer inkl. Checkliste:

Vertrag Messstellenbetrieb Anschlussnutzer

§9 Abs. 3 des Messstellenbetriebsgesetzes sieht vor, dass ein Vertrag zwischen Ihnen als Anschlussnutzer und der Energieversorgung Filstal in der Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers zustande kommt, wenn Sie Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnehmen. Dieser Vertrag kommt entsprechend der im Internet veröffentlichten Allgemeinen Bedingungen ("Messstellenvertrag Strom gMSB - Anschlussnutzer") zwischen Ihnen und der Energieversorgung Filstal zustande. Nachfolgend haben wir für Sie den Messstellenvertrag Strom gMSB – Anschlussnutzer veröffentlicht.

Grundlegende Informationen zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Grundlegende Informationen zu den Themen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und intelligente Messsysteme haben wir Ihnen im folgenden Dokument zusammengefasst: