Häufig gestellte Fragen
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Die häufigsten Fragen
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Aus welchen Gründen steigt der Gaspreis?
Bereits im letzten Jahr sind die Preise an den Energie-Börsen stark gestiegen. Ursache war die konjunkturelle Erholung nach der Hochphase der Corona-Pandemie verbunden mit einer ungewöhnlich geringen Befüllung der Gasspeicher, die damals bereits Sorgen bezüglich der Versorgungssicherheit im Falle eines strengen Winters ausgelöst hat. Eine weitere starke Steigerung der Großhandelspreise trat durch den Krieg in der Ukraine ein. Diese Entwicklung nimmt durch die von Russland im Zuge des Krieges stark gekürzten Gaslieferungen weiter zu.
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Besteht ein Sonderkündigungsrecht bei einer Änderung der Umlagen?
Bei der EVF werden die Umlagen in sämtlichen Verträgen außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung mit Wirksamwerden der Änderung eins zu eins an die Kunden weitergegeben. Ein Sonderkündigungsrecht besteht in diesem Fall nicht.
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Ist die Gasversorgung sicher?
Aktuell ja. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die seit dem 23. Juni 2022 geltende Alarmstufe des Notfallplans Gas in Deutschland aufgehoben. Seit dem 1. Juli 2025 gilt wieder die Frühwarnstufe. Die Bundesnetzagentur beobachtet die Lage genau und steht in engem Kontakt zu den Netzbetreibern. Außerdem beobachtet sie weiterhin aufmerksam die internationalen Entwicklungen am Gasmarkt. Das Ende des Gastransits durch die Ukraine hat keine direkten Auswirkungen auf die deutsche Gasversorgung. Dank des gut ausgebauten europäischen Gasnetzes samt Pipelineanbindung an Norwegen und zahlreichen LNG-Terminals in verschiedenen europäischen Ländern ist die Gasversorgung in Deutschland und Europa stabil. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Die Bundesnetzagentur schätzt die Gefahr einer angespannten Gasversorgung im Augenblick als gering ein. Ein sparsamer Gasverbrauch bleibt dennoch wichtig.
Falls es wider Erwarten doch zu Einschränkungen kommen sollte, sind private Haushalte in Deutschland nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) besonders geschützt. Im Falle eines Engpasses werden sie weiter versorgt, auch wenn die Industrie bereits Einsparungen vornehmen muss. Das erklärte Ziel aller Akteure ist es, die in Deutschland etwa 19 Millionen an das Gasnetz angeschlossenen Haushalte ohne jede Unterbrechung zu versorgen.
Nur in besonders extremen Situationen, beispielsweise im Falle eines sehr langen und kalten Winters bei gleichzeitig ausbleibenden LNG-Exporten nach Europa, kann auch die Versorgung der Haushalte schwierig werden. Das BMWE, die Bundesnetzagentur, der Marktgebietsverantwortliche THE und die Stadtwerke sowie Energieversorgungsunternehmen als Verteilnetzbetreiber tun alles, dass diese Situation nicht eintritt. -
Woher bezieht Deutschland sein Erdgas?
Im Zuge der Neuordnung der Energieversorgung nach dem Wegfall russischer Pipeline-Gaslieferungen 2022 hat sich Flüssigerdgas (LNG) als zunehmend wichtiger Bestandteil der deutschen Gasimporte etabliert. Laut aktuellen Daten der Bundesnetzagentur lag der Anteil von LNG im Juni 2025 bei im Schnitt rund 13 Prozent der gesamten täglichen Gasimporte – ein signifikanter Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren. Hinter den pipelinegebundenen Lieferungen aus Norwegen, Belgien und den Niederlanden ist LNG, das zum größten Teil aus den USA eingeführt wird, damit auf Platz vier der wichtigsten Gas-Importquellen.
Die Entwicklung ist eng verknüpft mit dem Ausbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland. Seit der Inbetriebnahme mehrerer Terminals – unter anderem in Wilhelmshaven, Brunsbüttel und Rügen – hat sich die technische Kapazität zur Aufnahme von LNG deutlich erhöht.
Russland ist als Gaslieferant inzwischen vollständig aus den Importstatistiken verschwunden ist. Bereits seit Anfang 2023 weist die Bundesnetzagentur keine russischen Pipeline-Gasmengen mehr aus. LNG-Importe aus Russland, wie sie über Drittländer möglich wären, sind in den offiziellen Zahlen allerdings nicht gesondert aufgeführt.
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Erhöhen sich die Abschläge für die Gaslieferung?
Die Abschläge für die Gaslieferung werden den aktuellen Preisen angepasst. Dies ist notwendig, damit Sie mit der Jahresrechnung keine zu hohe Rückzahlungsforderung erhalten. Sie werden rechtzeitig über die neuen Abschlagszahlungen informiert.