Messwesen

Messzugang – Informationen für Messstellenbetreiber

Wenn Sie als Messstellenbetreiber in unserem Netzgebiet tätig werden wollen, so ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrags Voraussetzung. Bitte beachten Sie auch die technischen Mindestanforderungen für den Einsatz von Zählern. Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag entspricht richtet sich nach der aktuellen Kooperationsvereinbarung Gas (Anlage 8).

Alle erforderlichen Dokumente finden Sie hier:

Messstellenbetreiberrahmenvertrag (gültig bis 30.09.2026):

Messstellenbetreiberrahmenvertrag (gültig ab 01.10.2026):

Bei allgemeinen Fragen zum Thema Messstellenbetrieb können Sie uns auch gerne direkt kontaktieren.

Grundzuständiger Messstellenbetreiber

Zähler - Befundprüfung

Sie haben die Möglichkeit durch eine Befundprüfung (Zählerprüfung) untersuchen zu lassen, ob Ihr Zähler richtig funktioniert und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Beachten Sie hierzu die Hinweise im nachfolgenden Flyer inkl. Checkliste: