Kundenanlagen / Selbst- versorgergemeinschaften
Informationen zur Anmeldung und Umsetzung einer Kundenanlage / Selbstversorgergemeinschaft
Sie planen die Umsetzung einer Kundenanlage im Netzgebiet der Energieversorgung Filstal? Dann kommen Sie rechtzeitig vor der technischen Umsetzung auf uns zu. Eine Abstimmung zwischen Ihnen als Betreiber der Kundenanlage und uns als Verteilnetzbetreiber ist zum korrekten Aufbau der Abrechnung, Messung und eventuellen Drittbelieferung zwingend notwendig. Beachten Sie hierbei insbesondere:
- Die Beantragung des Netzanschlusses bzw. die Anfrage zum Anschluss/ zur Inbetriebsetzung einer Einspeiseanlage erfolgt bei der EVF analog zu „Standard-Abnahmestellen“. Bei der Anmeldung vermerken Sie jedoch unbedingt, dass es sich um eine „Kundenanlage/Mieterstrom“ handelt.
- Vorab ist für Kundenanlagen zwingend ein geeignetes Messkonzept (Messkonzepte der EVF, Auswahlblatt C) abzustimmen. Teilen Sie uns hierzu auch das Vorhandensein von Untermessungen mit und legen Sie uns einen elektrischen Übersichtsplan vor (sofern vorhanden).
- Sofern vorab bekannt ist, dass Letztverbraucher in der Kundenanlage von dritten Lieferanten beliefert werden, bestellen Sie bitte direkt die Anmeldung Marktlokation Kundenanlage.
- Sofern Sie eine PV-Anlage errichten und für diese den Mieterstromzuschlag nach § 21 Abs. 3 EEG beanspruchen wollen, teilen Sie uns dies mit dem folgenden Formular mit:
Lieferantenwechsel in einer Kundenanlage / Selbstversorgergemeinschaft
Gemäß Tenorziffer 6 zur Festlegung BK6-16-200 (Strom) sind die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen ab dem 1. Oktober 2017 verpflichtet, die Bereitstellung der erforderlichen Identifikatoren zur Ermöglichung eines Lieferantenwechsels für die innerhalb von Kundenanlagen i. S. d. § 3 Nr. 24a bzw. 24b EnWG angeschlossenen Haushaltskunden mittels eines bundeseinheitlich standardisierten Formulars sicherzustellen.
Ein Letztverbraucher will zu einem anderen Lieferanten wechseln
- Der Betreiber der Kundenanlage beantragt beim Netzbetreiber eine Mess- und Marktlokation für den Letztverbraucher. Hierfür verwenden Sie das nachfolgende Formular:
- Der Netzbetreiber übermittelt dem Betreiber der Kundenanlage die Mess- und Marktlokation
- Ein vom Betreiber der Kundenanlage beauftragter wettbewerblicher Messstellenbetreiber meldet für die Messlokation per WiM-Prozess den Messstellenbetrieb für den Kunden an.
Alternativ wird die Energieversorgung Filstal, als grundzuständiger Messstellenbetreiber, mit dem Zählereinbau vom Betreiber der Kundenanlage beauftragt (Inbetriebsetzungsauftrag Strom). Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines TAB-konformen Zählerplatzes sowie die Anmeldung durch einen eingetragenen Elektroinstallateur. - Der Betreiber der Kundenanlage teilt dem Letztverbraucher seine Marktlokation mit. Dieser kann einen Liefervertrag mit einem dritten Lieferanten abschließen. Die Belieferung wird vom dritten Lieferanten per GPKE-Prozess an die Energieversorgung Filstal gemeldet.
Ein Letztverbraucher will zurück zum Betreiber der Kundenanlage wechseln
- Der Betreiber der Kundenanlage teilt dem Netzbetreiber die gewünschte Belieferung für den Letztverbraucher mittels nachfolgendem Formular mit. Parallel erfolgt eine Kündigung des Letztverbrauchers beim Altlieferanten.
- Sofern eine Abmeldung beim Altlieferanten vorliegt, setzt der Netzbetreiber die Anmeldung des Kundenanlagenbetreibers um.
- Ein Wechsel aus der Drittbelieferung zurück in die Kundenanlage wird wie eine Stilllegung behandelt. Dies ist vom zuständigen Elektroinstallateur mit dem entsprechenden Formular zu melden. Sofern der Zähler durch die Energieversorgung Filstal als grundzuständiger Messstellenbetreiber eingebaut wurde, wird dieser ausgebaut. Die Verantwortung für den Messstellenbetrieb liegt wieder beim Betreiber der Kundenanlage.
Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Fragen zur Kundenanlage
Was versteht man unter einer Kundenanlage?
- Beispiele für Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a EnWG sind Mehrfamilienhäuser vorwiegend in Kombination mit Erzeugungsanlagen. Diese werden auch Mieterstrommodelle genannt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist bei PV-Anlagen die Inanspruchnahme eines PV-Mieterstromzuschlags nach EEG möglich.
- Beispiele für Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24b EnWG sind überwiegend Industriekunden mit Unterabnehmern auf dem Betriebsgelände oder Einkaufsmärkte mit Backshop und ggf. weiteren Läden.
Wie ist eine Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG vom Netz der allgemeinen Versorgung abzugrenzen?
Wer versorgt die Kunden in einer Kundenanlage?
Darf der Kunde innerhalb einer Kundenanlage seinen Energielieferanten frei wählen?
Gilt in einer Kundenanlage die Grund-/Ersatzversorgungspflicht?
Fragen zum Messstellenbetrieb
Wer ist für den Messstellenbetrieb von drittbelieferten Kunden in der Kundenanlage zuständig?
Der wMSB muss einen Messstellenbetreiberrahmenvertrag nach Vorgaben der Bundesnetzagentur (BK6-17-042) mit dem Netzbetreiber abschließen. Es gelten die Wechselprozesse im Messwesen (WiM).
Wer ist für den Messstellenbetrieb von Kunden zuständig, die vom Betreiber der Kundenanlage versorgt werden?
Fragen zum Messstellenbetrieb
Wie werden Energiebezug und -einspeisung am Summenzähler ermittelt und abgerechnet?
Die Ermittlung der Einspeisemenge am Summenzähler ergibt sich aus der physikalisch eingespeisten Menge zuzüglich der Differenz zwischen dem Bezug der Hauptmessung und dem Verbrauch der drittversorgten Letztverbraucher, sofern die Differenz des physikalischen Bezuges an der Hauptmessung kleiner als die Summe aller Verbrauchswerte der drittversorgten Letztverbraucher ist.
Wie werden drittbelieferte Kunden abgerechnet?
Aufgrund der Saldierung von Summen- und Unterzählern erfolgen alle Abrechnungen turnusmäßig zum 31.12. eines Kalenderjahres.