Versorgungssicherheit Gas
Allgemeine Hinweise
Zur Gewährleistung einer sicheren Gasversorgung gibt es in Deutschland den Notfallplan Gas. Dieser kennt drei Eskalationsstufen:
- Frühwarnstufe (ausgerufen am 30. März 2022)
„Es liegen konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt; die Frühwarnstufe kann durch ein Frühwarnsystem ausgelöst werden.“ - Alarmstufe (ausgerufen am 23. Juni 2022)
„Es liegt eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“ - Notfallstufe
„Es liegt eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage vor und es wurden alle einschlägigen marktbasierten Maßnahmen umgesetzt, aber die Gasversorgung reicht nicht aus, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken, sodass zusätzlich nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden gemäß Artikel 6 sicherzustellen.“
Weitere Informationen zur allgemeinen Lage, können Sie den nachfolgenden Quellen entnehmen:
Informationen für Kunden im Netzgebiet der EVF
Es gehört zu den Aufgaben der Energieversorgung Filstal (EVF) das regionale Verteilnetz sicher, zuverlässig und leistungsfähig zu betreiben. Sollte sich die Situation weiter verschärfen und eine Gefährdung oder Störung der Sicherheit des Gasversorgungssystems drohen, werden wir Sie umgehend informieren – hierzu sind wir jedoch auf Ihre Kooperation angewiesen. Bitte verwenden Sie den nachfolgenden „Antwortbogen zur Aktualisierung der Kontaktdaten“ um uns Änderungen Ihrer Kontaktdaten sowie weiterer relevanter Parameter (Vorlaufzeit, Brennstoffwechsel, etc.) unmittelbar mitzuteilen.
Die Kommunikation bei Eintritt einer Gefährdung oder Störung der Sicherheit des Gasversorgungssystems ist bei der EVF klar definiert. Bitte beachten Sie hierzu unserer nachfolgenden „Hinweis zur Kommunikation bei Notfallmaßnahmen“ sowie das für die Kommunikation zwischen Ihnen (RLM-Kunden) und uns (Verteilnetzbetreiber) verwendete Formular „Information an die Anschlussnutzer/-nehmer“. Natürlich werden wir Ihren Lieferanten ebenfalls über eine drohende oder erfolgte Maßnahme in Kenntnis setzen („Information an die Transportkunden“).