Fragen zur Rechnung

Die Gasabrechnung erfolgt nach den Vorgaben des DVGW-Regelwerks, Arbeitsblatt G 685 in der neuesten Fassung.

Energie

Die Rechnung erstellen wir aufgrund Ihrer verbrauchten Energie. Der Gaszähler misst jedoch nicht die Energie, sondern das Volumen des verbrauchten Gases. Der Energiegehalt des Gases wird von unserem vorgelagerten Netzbetreiber, der terranets bw GmbH, ständig gemessen und uns als Monatsmittel mitgeteilt. Der Energiegehalt wird Brennwert genannt und in kWh pro Normkubikmeter ausgedrückt. Hier finden Sie eine Liste der Brennwerte.

Bei den Endkunden wird nicht in Normkubikmeter gemessen, da die Normzustände (1013,25 mbar Luftdruck und 0°C Gastemperatur) nicht vorliegen. Deshalb wird eine Umrechnung des gemessenen Volumens in den Normzustand vorgenommen. Hierzu benötigt man die Zustandszahl z. Diese berücksichtigt den Druck des Gases, die geodätische Höhe des Entnahmeortes und die mittlere Temperatur des Gases. Die Zustandszahl ändert sich im Normalfall nicht und wird in der Rechnung ausgewiesen. 

Mit dem gemessenen Volumen, der Zustandszahl und dem Brennwert kann nun die verbrauchte Energie im Ablesezeitraum errechnet werden:
Menge in Kubikmeter (m³) * Zustandszahl * Brennwert = Energie in kWh.

Meistens erfolgt eine Abrechnung des Gasbezuges über einen längeren Zeitraum als einen Monat. Dann wird der Brennwert anhand der gewichteten Monatsbrennwerte errechnet. Muss im Rechnungszeitraum der Verbrauch auf verschiedene Zeiträume aufgeteilt werden, z. B. wegen einer Preisänderung, und liegt keine Zwischenablesung vor, so wird der Verbrauch mit Hilfe des Gradtagzahlverfahrens aufgeteilt.

Gradtagzahlverfahren

Für die Bestimmung der Gradtagzahl wird die Tagesmitteltemperatur benötigt. Hierzu verwenden wir die Daten der offiziellen Wetterstation des Deutschen Wetterdienst DWD in Notzingen (Kreis Esslingen). Im Filstal selbst befindet sich keine Wetterstation. Notzingen liegt auf einer Höhe von 325 m und bildet damit die Temperaturbedingungen im Netzgebiet der EVF gut ab. Von dieser Wetterstation erhält die EVF jeden Tag die Tagesmitteltemperatur
(= Durchschnitt der 24 Stundenwerte eines Tages).

Aus dieser Temperatur kann nun die Gradtagzahl errechnet werden. Liegt die Temperatur bei 15°C oder darüber, wird davon ausgegangen, dass nicht geheizt wird - somit hat die Gradtagzahl den Wert 0. Sobald die Tagesmitteltemperatur unter die Heizgrenze von 15°C fällt, liegt ein Heiztag vor und die Gradtagzahl wird errechnet. Aus der Differenz von angenommener Raumtemperatur von 20° und der Tagesmitteltemperatur T ergibt sich dann die Gradtagzahl GTZ: GTZ = 20 – T. Sie wird größer, je kälter es ist und ist damit ein Maß für den Heizbedarf.

Summiert man die Gradtagzahlen über gewisse Zeiträume (z. B. Monat, Jahr) können Verbräuche unterschiedlicher Zeiträume miteinander verglichen werden. Einfach ausgedrückt: Ist ein Jahr kälter als das Vorjahr - d. h. ist die Gradtagzahl des Jahres höher als die des Vorjahres -, so ist ein höherer Verbrauch zu erwarten. Damit kann man die Temperatureinflüsse auf den Verbrauch herausrechnen und feststellen, inwieweit sich z. B. ein geändertes Nutzerverhalten oder das Anbringen einer Wärmedämmung auf den Verbrauch ausgewirkt haben. Selbstverständlich beeinflusst aber nicht nur die Außentemperatur den Verbrauch, sondern auch weitere Faktoren wie Sonneneinstrahlung, Windverhältnisse oder die Luftfeuchtigkeit.

Das Gradtagzahlverfahren ist daher nur als Näherung zu betrachten, kann dafür aber auf recht einfache Weise verwendet werden. Achtung: Dieses Verfahren funktioniert aber nur bei Einsatz des Gases für Heizzwecke. Wird das Gas nur zum Kochen oder Warmwasserbereitung eingesetzt, macht eine Temperaturbereinigung keinen Sinn.

Ein Beispiel:

Verbrauch 2009: 20.000 kWh
Gradtagzahl 2009: 3629

Verbrauch 2010: 21.000 kWh
Gradtagzahl 2010: 4048 (d. h. 2010 war im Durchschnitt deutlich kälter als 2009)

Aus dem Verbrauch von 2009 und den Gradtagzahlen wäre für 2010 folgender Verbrauch zu erwarten:

20.000 kWh / 3629 * 4048 = 22.309 kWh

Tatsächlich wurden aber nur 21.000 kWh verbraucht. Dies entspricht einer Einsparung von (22.309 – 21.000) / 22.309 = 6%. Dies könnte z.B. auf ein geändertes Heizverhalten, eine neue Heizung, Wärmedämmung o. ä. zurückzuführen sein. Obwohl der Verbrauch in 2010 also gestiegen ist, konnte in Relation zu den Temperaturen tatsächlich sogar eine Einsparung erreicht werden.

Wir haben Ihnen hier die Tagesmitteltemperaturen und Gradtagzahlen für die Jahre ab 2009 zusammengestellt:


In nachfolgender Datei finden Sie die Monatswerte der Gradtagszahlen für die Zeit ab 2009:

Jahresverbrauchsabrechnung und Abschlag für das kommende Abrechnungsjahr

Um den Abschlag für das kommende Abrechnungsjahr zu bestimmen, wird der letzte Verbrauch auf ein „Normaljahr“ hochgerechnet. Ein „Normaljahr“ ist ein Jahr mit durchschnittlichen Temperaturen (d. h. einer durchschnittlichen Gradtagzahl). Die Hochrechnung entspricht im Vorgehen einer Temperaturbereinigung (s. o.). Für Neukunden wird der Jahresverbrauch auf Basis von Erfahrungswerten ähnlicher Objekte geschätzt.

Der errechnete Verbrauch wird mit dem aktuellen Arbeitspreis Ihres Tarifs multipliziert, der Grundpreis hinzuaddiert und die voraussichtlichen Gesamtkosten durch 11 Monate dividiert. Das Ergebnis stellt die Höhe Ihres monatlichen Abschlags dar. Diesen bezahlen Sie im Lauf des Jahres 11 Mal. Nach dem zwölften Monat erhalten Sie eine Jahresverbrauchsabrechnung, in der Ihr exakter Verbrauch und die geleisteten Abschlagszahlungen berücksichtigt werden.

Fragen oder Beschwerden

Bei Fragen oder Beschwerden können Sie sich an unseren Kundenservice wenden:

Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG
Großeislinger Straße 30
73033 Göppingen
Telefon: 07161/6101-0
E-Mail: info@evf.de


Schlichtungsverfahren/Streitbeilegungsverfahren (gilt nur für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB):

Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Strom und Erdgas nach § 111a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben (s.o.) und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030/2757240-0
Fax: 030/2757240-69
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle–energie.de

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten erhalten Sie über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 030/22480-500 oder 01805/101000
Fax: 030/22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Wasser, Wärme und sonstiger Dienstleistungen ist unser Unternehmen zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren bei der bundesweiten Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle bereit. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben (s.o.) und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon: 07851/79579-40
Fax: 07851/79579-41
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Internet: www.verbraucher-schlichter.de

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter www.ec.europa.eu/consumers/odr finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeit aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen.

EVF Musterrechnung

Haben Sie Fragen zu einzelnen Positionen der Rechnung? In den beiden PDFs finden Sie alle Informationen zu Abkürzungen, Begriffen und Zahlen.