Technische Anschlussbedingungen
Bei Fragen zum Thema Netzanschluss können Sie sich auch direkt an uns wenden.
Technische Voraussetzungen eines Netzanschlusses
Die an das EVF-Gasnetz angeschlossenen Gasanlagen des Anschlussnehmers (einschließlich der Gebäude oder Gasanlagen, über die der Anschlussnehmer vor- oder nachgeschaltet verteilt) müssen den Regeln der Technik, insbesondere den Bestimmungen des Regelwerks des DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.), den berufsgenossenschaftlichen, baubehördlichen, polizeilichen und anderen behördlichen Vorschriften sowie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Der Anschlussnehmer ist verantwortlich für die Einhaltung dieser Regeln, Vorschriften und Bestimmungen. Dies gilt auch für die ihm obliegende Erstellung, Überwachung (Wartung und Kontrolle) und Unterhaltung (Instandsetzung und Reparatur) seiner Gasanlagen.
Niederdruck
Um einen Antrag auf Anschluss an unser Gasnetz zu stellen, verwenden Sie bitte unser Anfrageformular.
Als Voraussetzung für einen Anschluss muss zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer ein Vertrag abgeschlossen werden. Ist der Anschlussnehmer nicht identisch mit dem Grundstückseigentümer, so muss dieser einem Anschluss zustimmen. Grundlage für den Vertrag ist die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 08.11.2006. Daneben gelten unsere Ergänzenden Bedingungen.
Mittel- und Hochdruck
Beträgt der Druck am Zähler mehr als 100 mbar, so liegt ein Mitteldruck- (bis 1000 mbar) oder ein Hochdruckanschluss (über 1000 mbar) vor. Hierfür müssen ebenfalls Verträge geschlossen werden: je ein Vertrag für den Anschlussnehmer und für den Anschlussnutzer.
Anschluss eine Biogasaufbereitungsanlage an unser Netz
Wenn Sie eine Biogasaufbereitungsanlage nach § 31 GasNZV an unser Netz anschließen möchten, so prüfen wir gerne Ihr Netzanschlussbegehren. Die notwendigen Angaben zur Prüfung finden Sie hier:
Senden Sie bitte Ihr Netzanschlussbegehren an netzzugang@evf.de. Wir werden uns fristgemäß mit einer Antwort an Sie wenden.
Die notwendigen Vertragsunterlagen für den Anschluss einer Anlage an unser Netz finden Sie hier:
- Netzanschlussvertrag
- Anschlussnutzungsvertrag
- Einspeisevertrag
- AGB Anschluss (Anlage 1 für Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag)
- Technische Mindestanforderungen der EVF
Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der AGB dürfen ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit der EVF verwendet werden. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist verboten.