Die Bilanzierungsumlage dient der Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel1- und Ausgleichsenergie2. Diese wird vom Marktgebietsverantwortlichen für ganz Deutschland, Trading Hub Europe (THE), erhoben und ist von den Bilanzkreisverantwortlichen zu tragen, die Entnahmestellen beliefern. Die Umlage wird über den Lieferanten an die Endverbraucher weitergegeben. Die Umlagenhöhe differiert zwischen Standardlastprofilkunden (für gewöhnlich Haushaltskunden) und Kunden mit registrierender Leistungsmessung (für gewöhnlich Industriekunden).
Grundlage hierfür ist die GaBi Gas 2.0 (Beschluss zum Festlegungsverfahren zur Bilanzierung Gas). Die ab dem 01.10.2022 gültige Bilanzierungsumlage für Standardlastprofilkunden beträgt 0,57 ct/kWh, bisher betrug diese 0,00 ct/kWh.
1 Die Regelenergie wird auch Regelleistung genannt und gleicht als Reserve Schwankungen im Gasnetz aus.
2 Ausgleichsenergie bezeichnet die Umlage der Kosten der Regelenergie auf die verschiedenen Akteure im Gasnetz.