Häufig gestellte Fragen

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Bereich Gas

  • Was ist die Gasbilanzierungsumlage?

    Die Bilanzierungsumlage dient der Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel1- und Ausgleichsenergie2. Diese wird vom Marktgebietsverantwortlichen für ganz Deutschland, Trading Hub Europe (THE), erhoben und ist von den Bilanzkreisverantwortlichen zu tragen, die Entnahmestellen beliefern. Die Umlage wird über den Lieferanten an die Endverbraucher weitergegeben. Die Umlagehöhe kann zwischen Standardlastprofilkunden (für gewöhnlich Haushaltskunden) und Kunden mit (für gewöhnlich Industriekunden) differieren.

    Grundlage hierfür ist die GaBi Gas 2.0 (Beschluss zum Festlegungsverfahren zur Bilanzierung Gas). Die seit dem 01.10.2024 und noch bis zum 30.09.2025 gültige Bilanzierungsumlage beträgt sowohl für Standardlastprofilkunden als auch für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 0,00 ct/kWh.

    1 Die Regelenergie wird auch Regelleistung genannt und gleicht als Reserve Schwankungen im Gasnetz aus.
    2 Ausgleichsenergie bezeichnet die Umlage der Kosten der Regelenergie auf die verschiedenen Akteure im Gasnetz.

  • Was ist die Gasspeicherumlage?

    Die Gasspeicherumlage ist eine Umlage, die seit Oktober 2022 in Deutschland erhoben wird, um die strategische Gasspeicherung zu finanzieren und so die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Sie wird von Trading Hub Europe (THE) festgelegt und über die Gasrechnung an alle Gasverbraucher, also sowohl Unternehmen als auch Privathaushalte, weitergegeben. Die Umlage dient dazu, die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher zu decken, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden. Die Höhe der Umlage wird regelmäßig, in der Regel halbjährlich, von THE neu berechnet und veröffentlicht. Zum 1. Januar 2025 betrug die Umlage 0,299 Cent pro Kilowattstunde, wurde aber zum 1. Juli 2025 auf 0,289 Cent pro Kilowattstunde gesenkt.

    Die Bundesregierung plant die Abschaffung der Gasspeicherumlage zum 01.01.2026 und somit eine Entlastung von Haushalten, Gewerbe und Industrie. Die anfallenden Kosten sollen zukünftig vom Bund aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden.

  • Wer muss die Umlagen bezahlen?

    Bezahlt werden diese Umlagen grundsätzlich von allen Letztverbrauchern, die Erdgas beziehen, also von Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden.

  • Besteht ein Sonderkündigungsrecht bei einer Änderung der Umlagen?

    Bei der EVF werden die Umlagen in sämtlichen Verträgen außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung mit Wirksamwerden der Änderung eins zu eins an die Kunden weitergegeben. Ein Sonderkündigungsrecht besteht in diesem Fall nicht.

  • Wie verändern sich die Abschläge für die Gaslieferung?

    Die Abschläge für die Gaslieferung werden den aktuellen Preisen angepasst. Dies ist notwendig, damit Sie mit der Jahresrechnung keine zu hohe Rückzahlungsforderung erhalten. Sie werden rechtzeitig über die neuen Abschlagszahlungen informiert.

  • Wie lange kann ich noch mit Erdgas heizen?

    Die Bundesrepublik Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, 2045 klimaneutral zu sein (Baden-Württemberg bereits 2040). Demzufolge darf Stand heute ab diesem Zeitpunkt nicht mehr mit Erdgas geheizt werden. Als Lieferant liefern wir Erdgas, solange wir dies dürfen (und Erdgas bzw. genügend Biomethan gehandelt wird). Dabei sind wir logischerweise aber darauf angewiesen, dass vor Ort (noch) ein Gasnetz existiert und der Netzbetreiber dieses nicht aus wirtschaftlichen oder regulatorischen Gründen außer Betrieb genommen hat. Auf letzteres haben wir keinen Einfluss.

  • Wie entwickeln sich die Gaspreise in der Zukunft?

    Bei der Gaspreisentwicklung gibt es drei wesentliche Einflussfaktoren: der Preis für die Energie an sich, die Preisentwicklung für die CO2-Zertifikate und die Entwicklung der Netzentgelte. Der Marktpreis für Erdgas ist nach dem Höhepunkt im September 2022 wieder stark gefallen, liegt aber immer noch rund doppelt so hoch wie vor der jüngsten Energiekrise. Abgesehen davon, dass sich die Preise ständig ändern, ist davon auszugehen, dass sie in Zukunft allenfalls noch leicht fallen, jedoch nicht mehr das Vorkrisenniveau erreichen. Bei den CO2-Zertifikaten und den Netzentgelten ist dagegen von deutlichen Preissteigerungen auszugehen, die den geplanten Wegfall der Gasspeicherumlage ab 2026 überkompensieren, sodass zumindest mittelfristig von einem spürbaren Anstieg der Endkundenpreise auszugehen ist.

  • Ist die Gasversorgung sicher?

    Aktuell ja. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die seit dem 23. Juni 2022 geltende Alarmstufe des Notfallplans Gas in Deutschland aufgehoben. Seit dem 1. Juli 2025 gilt wieder die Frühwarnstufe. Die Bundesnetzagentur beobachtet die Lage genau und steht in engem Kontakt zu den Netzbetreibern. Außerdem beobachtet sie weiterhin aufmerksam die internationalen Entwicklungen am Gasmarkt. Das Ende des Gastransits durch die Ukraine hat keine direkten Auswirkungen auf die deutsche Gasversorgung. Dank des gut ausgebauten europäischen Gasnetzes samt Pipelineanbindung an Norwegen und zahlreichen LNG-Terminals in verschiedenen europäischen Ländern ist die Gasversorgung in Deutschland und Europa stabil. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Die Bundesnetzagentur schätzt die Gefahr einer angespannten Gasversorgung im Augenblick als gering ein. Ein sparsamer Gasverbrauch bleibt dennoch wichtig.

    Falls es wider Erwarten doch zu Einschränkungen kommen sollte, sind private Haushalte in Deutschland nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) besonders geschützt. Im Falle eines Engpasses werden sie weiter versorgt, auch wenn die Industrie bereits Einsparungen vornehmen muss. Das erklärte Ziel aller Akteure ist es, die in Deutschland etwa 19 Millionen an das Gasnetz angeschlossenen Haushalte ohne jede Unterbrechung zu versorgen.
    Nur in besonders extremen Situationen, beispielsweise im Falle eines sehr langen und kalten Winters bei gleichzeitig ausbleibenden LNG-Exporten nach Europa, kann auch die Versorgung der Haushalte schwierig werden. Das BMWE, die Bundesnetzagentur, der Marktgebietsverantwortliche THE und die Stadtwerke sowie Energieversorgungsunternehmen als Verteilnetzbetreiber tun alles, dass diese Situation nicht eintritt.

  • Woher bezieht Deutschland sein Erdgas?

    Im Zuge der Neuordnung der Energieversorgung nach dem Wegfall russischer Pipeline-Gaslieferungen 2022 hat sich Flüssigerdgas (LNG) als zunehmend wichtiger Bestandteil der deutschen Gasimporte etabliert. Laut aktuellen Daten der Bundesnetzagentur lag der Anteil von LNG im Juni 2025 bei im Schnitt rund 13 Prozent der gesamten täglichen Gasimporte – ein signifikanter Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren. Hinter den pipelinegebundenen Lieferungen aus Norwegen, Belgien und den Niederlanden ist LNG, das zum größten Teil aus den USA eingeführt wird, damit auf Platz vier der wichtigsten Gas-Importquellen.

    Die Entwicklung ist eng verknüpft mit dem Ausbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland. Seit der Inbetriebnahme mehrerer Terminals – unter anderem in Wilhelmshaven, Brunsbüttel und Rügen – hat sich die technische Kapazität zur Aufnahme von LNG deutlich erhöht.

    Russland ist als Gaslieferant inzwischen vollständig aus den Importstatistiken verschwunden ist. Bereits seit Anfang 2023 weist die Bundesnetzagentur keine russischen Pipeline-Gasmengen mehr aus. LNG-Importe aus Russland, wie sie über Drittländer möglich wären, sind in den offiziellen Zahlen allerdings nicht gesondert aufgeführt.

  • Was kann bei Zahlungsschwierigkeiten gemacht werden?

    Betroffene Personen sollten rechtzeitig mit Ihren örtlichen Transferleistungsträgern (Sozial- und Arbeitsämter) sowie Energie- und Sozialberatungsstellen Kontakt aufnehmen, um gemeinsam Lösungen zu suchen.

  • Wie können Kunden ihre Energierechnung reduzieren?

    Jeder Kunde kann durch Einspar- und Effizienzmaßnahmen die Höhe seiner Energierechnungen reduzieren. Tipps zum Energie sparen finden Sie hier: Ganz einfach Enegiesparen

  • Wie sicher ist Erdgas?
    Wurde Ihre Erdgasheizung von einem Fachbetrieb montiert, so können Sie davon ausgehen, dass die Installation mit entsprechender Sorgfalt durchgeführt wurde. Darüber hinaus kontrollieren wir für Sie, ob die neu erstellte Gasinneninstallation dicht ist.
  • Wie erkenne ich Gasgeruch?

    Zu Ihrer Sicherheit setzen wir dem Erdgas einen sehr starken Geruchsstoff zu, so dass Sie schon kleinste Undichtheiten frühzeitig bemerken.

    Im EVF-Kundenzentrum können Sie sich bei einer Geruchsprobe einen Eindruck verschaffen, wie der beigemischte Odorstoff riecht.

  • Wie verhalte ich mich bei Gasgeruch?

    24/7 Störungshotline
    0800-6101-767

    • Öffnen Sie alle Fenster und Türen! Für Durchzug sorgen!
    • Vermeiden Sie offenes Feuer! Nicht rauchen! Kein Feuerzeug, keine elektrischen Schalter, Stecker, Klingeln und kein Telefon benutzen!
    • Schließen Sie alle Hähne an Gaszählern und Gasgeräten; möglichst auch den Haupthahn im Keller!
    • Warnen Sie die anderen Hausbewohner und verlassen Sie das Gebäude bei starkem Gasgeruch!
    • Benachrichtigen Sie unseren Bereitschaftsdienst. Bitte melden Sie auch schwachen Gasgeruch im Haus und auf der Straße!

    Weitere Informationen erhalten Sie im Infoflyer "Verhalten bei Gasgeruch".

  • Erhöhen sich die Abschläge für die Gaslieferung?

    Die Abschläge für die Gaslieferung werden den aktuellen Preisen angepasst. Dies ist notwendig, damit Sie mit der Jahresrechnung keine zu hohe Rückzahlungsforderung erhalten. Sie werden rechtzeitig über die neuen Abschlagszahlungen informiert.