Änderung Bestandsanlage(n)

Betreiberwechsel

Zur Durchführung eines Betreiberwechsels bei Ihrer Erzeugungsanlagen benötigen wir von Ihnen das nachfolgende Formular.

Änderung des Messkonzepts

Sofern Sie bei Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage das Messkonzept ändern wollen, kommen Sie bitte rechtzeitig vor der gewünschten Umstellung auf uns zu und füllen das Formular „Änderung des Messkonzepts“ aus. Sofern es sich bei der Änderung um eine erstmalige Umstellung auf eine Eigenversorgung handelt, benötigen wir von Ihnen zusätzlich das zu Ihrer Anlage (EEG oder KWK-Anlage) passende Formular hinsichtlich der EEG-Umlagepflicht.

Aufhebung der 70 %-Wirkleistungsbegrenzung

Wenn Sie eine Bestands-Photovoltaik-Anlage bis 7 kWp haben und Sie die 70%-Wirkleistungsbegrenzung Ihrer PV-Anlage abschaffen möchten, benötigen wir von Ihnen das nachfolgende Formular:

Formular Aufhebung 70%-Wirkleistungsbegrenzung

Die technische Aufhebung der 70%-Wirkleistungsbegrenzung wird nicht durch die Energieversorgung Filstal durchgeführt, wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Anlagenerrichter.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass diese Änderungen auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden muss.

Austausch von PV-Modulen und/oder Wechselrichtern

Sofern ein Austausch von PV-Modulen aufgrund eines technischen Defekts, einer Beschädigung oder eines Diebstahls am selben Standort notwendig wird und die Vorgaben der "PV-Austauschregelung" erfüllt, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir benötigen von Ihnen:

Sofern ein Austausch der Wechselrichter Ihrer PV-Anlage erfolgt ist, lassen Sie uns bitte das nachfolgende Formular zukommen:

Nachrüstung Speichersystem

Für die Nachrüstung eines Speichersystems zu Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage benötigen wir von Ihnen die folgenden Unterlagen:

  • Änderung des Messkonzepts
  • die Unterlagen gemäß Abschnitt 4 zur "Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage", die das Speichersystem betreffen.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass das Speichersystem ebenfalls im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden muss.

Austausch Speichersystem

Für den Austausch eines bereits installierten Speichersystems benötigen wir von Ihnen die folgenden Unterlagen: Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Änderungen Ihres Speichersystems auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden müssen.

Umsetzung Mieterstromprojekt

Wenn Sie eine PV-Anlage ≤ 100 kWp installiert haben und für diese Anlage ein Mieterstromprojekt (inkl. Mieterstromzuschlag) umgesetzt werden soll, benötigen wir von Ihnen das nachfolgende Formular:

Anlagenumzug

Ihre bestehende PV-Anlage soll Ihren Standort wechseln? Dann beachten Sie die folgenden Punkte:

    1. 1.1 Umzug Ihrer PV-Anlage innerhalb des Netzgebiets der EVF.
      Mitteilung eines Anlagenumzugs per E-Mail an die EVF mit folgenden Informationen:
      1. Kundennummer, Standort der Anlage, installierte Leistung, Inbetriebnahme
      2. Handelt es sich um einen Umzug der kompletten Anlage oder wird diese aufgeteilt
      3. Geplanter Umsetzungstermin
      4. Messkonzept für den neuen Anlagestandort sowie bei Eigenversorgungen die Angaben zur EEG-Umlagepflicht für EEG-Anlagen
      5. Zählerstand bzw. Zählerstände bei der Demontage der Anlage am alten Standort
    2. 1.2 Umzug Ihrer PV-Anlage aus einem anderen Netz in das Netzgebiet der EVF. Mitteilung eines Anlagenumzugs per E-Mail an die EVF mit folgenden Informationen
      1. Handelt es sich um einen Umzug der kompletten Anlage oder wird diese aufgeteilt
      2. Geplanter Umsetzungstermin
      3. Alle notwendigen Unterlagen zur PV-Anlage
        1. Messkonzepte für Erzeugungsanlagen
        2. Angaben zur EEG-Umlagepflicht für EEG-Anlagen
        3. Datenblätter und Übersichtspläne
        4. Erklärung zum Einspeisemanagement
    3. 1.3 Umzug Ihrer PV-Anlage vom Netzgebiet der EVF in ein anderes Netz. Mitteilung eines Anlagenumzugs per E-Mail an die EVF mit folgenden Informationen:
      1. Kundennummer, Standort der Anlage, installierte Leistung, Inbetriebnahme
      2. Handelt es sich um einen Umzug der kompletten Anlage oder wird diese aufgeteilt
      3. Geplanter Umsetzungstermin
      4. Zählerstand bzw. Zählerstände bei der Demontage der Anlage am alten Standort
  1. 2. Sofern Ihre Anlage entsprechend der o.g. Fälle 1.1 und 1.2 in das Netzgebiet der EVF oder innerhalb des Netzgebietes der EVF umzieht, benötigen wir noch die folgenden Unterlagen:
    1. Inbetriebsetzungsauftrag Strom und ggfs. Geräte-/Zählerwechsel (am neuen Anlagenstandort)
    2. Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen E8
    3. Datum der Inbetriebnahme der Anlage am neuen Standort sowie Zählerstand bzw. Zählerstände bei der Inbetriebnahme.
  2. 3. Der Anlagenbetreiber hat den durchgeführten Umzug seiner Anlage ebenfalls im Marktstammdatenregister entsprechend durchzuführen.