Häufig gestellte Fragen

Wählen Sie den Bereich, zu dem Sie fragen haben.

Bereich Strom

  • Welche Projekte zum Ausbau erneuerbarer Energien werden durch EVF-Ökostrom+ gefördert?
    Derzeit werden geeignete Projekte zum Ausbau erneuerbarer Energien ausgewählt. Geplant ist insbesondere die Unterstützung von Photovoltaik-Projekten. Sobald die geförderten Projekte feststehen, werden wir darüber transparent informieren.
  • Was unterscheidet EVF-Ökostrom+ von anderen Stromtarifen?
    EVF-Ökostrom+ besteht zu 100 % aus erneuerbaren Energien. Zusätzlich investiert die EVF netto 1,00 ct/kWh des Arbeitspreises in Projekte zum Ausbau erneuerbarer Energien.
  • Warum sollte ich Ökostrom beziehen?

    EVF-Ökostrom wird auf Basis erneuerbarer Energien angeboten und durch Herkunftsnachweise belegt. Der Ausbau erneuerbarer Energien trägt dazu bei, den Anteil fossiler Energieträger in der Energieversorgung zu reduzieren. Unser Ökostrom wird durch Herkunftsnachweise aus erneuerbaren Energien gedeckt. Weitere Informationen zu den Produkteigenschaften, Herkunftsnachweisen und dem Energieträgermix finden Sie in den jeweiligen Tarifinformationen sowie in unserer Stromkennzeichnung.

  • Warum ist Ökostrom so wichtig?
    Der Ausbau erneuerbarer Energien ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Mit EVF-Ökostrom entscheiden Sie sich für einen Tarif auf Basis erneuerbarer Energien.
  • Ist Ökostrom nicht teurer?
    Nein. EVF-Ökostrom ist häufig sogar günstiger als vergleichbare Angebote anderer Anbieter. Die Kosten hängen in erster Linie vom jeweiligen Tarif und den Marktpreisen ab.
  • Was geschieht mit dem in meiner PV-Anlage über den eigenen Bedarf hinaus erzeugten Strom?
    Bis zum Ende des Kalenderjahres im 21. Betriebsjahr Ihrer Anlage, wird der Strom, der über Ihren eigenen Verbrauch hinaus produziert wird, ins örtliche Stromnetz eingespeist und mit dem bei der Inbetriebnahme gültigen EEG-Vergütungssatz vergütet.

    Auch darüber hinaus muss der Netzbetreiber den Strom von Ihrer Anlage abnehmen. Vergütet wird dieser dann mit dem Jahresmarktwert Solar abzüglich der Vermarktungskosten der Übertragungsnetzbetreiber. Seit dem Kalenderjahr 2023 beträgt die Vergütung jedoch höchstens 10 Cent pro Kilowattstunde. Verändern Sie nach dem Ende der EEG-Förderung nichts an Ihrer Photovoltaik-Anlage, erhalten Sie diese Anschlussvergütung automatisch. Die Regelungen für Ü20-Anlagen waren zunächst bis Ende 2027 befristet, wurden jedoch mit dem "Solarpaket I" der Bunderegierung bis Ende 2032 verlängert.