Häufig gestellte Fragen

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Bereich Strom

  • Für wen gilt die Strompreisbremse und wie wird sie berechnet?
    Verbrauch bis 30.000 kWh

    Von der Strompreisbremse profitieren unter anderem Privathaushalte sowie Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 kWh, wenn der Kilowattstundenpreis in ihrem Vertrag oberhalb des gedeckelten Preises liegt. Dabei gilt für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs der gedeckelte Preis von brutto 40 ct/kWh. Für die restlichen 20 % des Verbrauchs sowie für eventuellen Mehrverbrauch gilt der vertraglich festgelegte Preis.


    Verbrauch über 30.000 kWh

    Kunden mit einem Jahresverbrauch über 30.000 kWh erhalten 70 % ihres Vorjahresverbrauchs zu einem gedeckelten Preis von 13 ct/kWh (vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und sämtlichen, staatlich veranlassten Preisbestandteilen). Für die restlichen 30 % des Verbrauchs sowie für den eventuellen Mehrverbrauch gelten die regulären, mit dem Energieversorger vereinbarten Preise.
  • Was muss ich tun, um von der Gas-/Wärme- und Strompreisbremse zu profitieren?

    Abhängig von der von Ihnen gewählten Zahlungsart kann sich die Vorgehensweise unterscheiden. Wir haben alle wichtigen Informationen dazu für Sie zusammengestellt.

    • SEPA-Lastschriftmandat

    Sollten Sie via Bankeinzug bezahlen, müssen Sie sich um nichts kümmern. Wir reduzieren Ihren monatlichen Abschlag automatisch und berücksichtigen die Entlastung in Ihrer Jahresrechnung. Sie erhalten spätestens Ende Februar eine Information darüber, wie sich Ihr Abschlag durch die Preisbremse verändert.

    • Monatliche Überweisung

    Sie erhalten spätestens Ende Februar eine Information darüber, wie sich Ihr Abschlag durch die Preisbremse verändert.

  • Wodurch werden die Preisbremsen finanziert?

    Bei Gas und Strom wird die Entlastung aus Mitteln des Bundes finanziert. Die Kosten der Strompreisbremse sollen über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) sowie eine Abschöpfung von sogenannten Zufallsgewinnen bzw. übermäßigen Gewinnen an den Strommärkten finanziert werden. 

  • Ist Ökostrom nicht teurer?
    Nein, Ökostrom von der EVF ist häufig sogar günstiger, als herkömmlicher Strom von anderen Anbietern. Deshalb bieten wir Haushalts- und Gewerbekunden ausschließlich klimafreundliche Ökostromprodukte an.
  • Warum ist Ökostrom so wichtig?
    Als EVF-Strom-Kunde leisten Sie aktiv einen Beitrag für den Klima- und Umweltschutz. Ganz einfach, bequem und nachhaltig.
  • Warum sollte ich Ökostrom beziehen?
    Die Bekämpfung des Klimawandels und die Energiewende sind zentrale Herausforderungen unserer Zeit. Jeder Einzelne kann wertvolle Beiträge dazu leisten. Eine ebenso einfache wie wirkungsvolle Möglichkeit ist der Wechsel zu Ökostrom, der nachweislich die Energiewende voranbringt. Denn wenn durch den zunehmenden Bezug von Ökostrom der Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen gefördert wird, trägt dies wesentlich zur Reduzierung von Emissionen und zu einer möglichst CO2-neutralen Stromerzeugung bei. Da man dem Grünstrom aber nicht ansieht, ob er diesen zusätzlichen Umweltnutzen hat oder nicht, gibt es zur Orientierung Gütesiegel für Ökostromtarife, zum Beispiel von ok-power.
  • Wird die Absenkung der EEG-Umlage zum 01.07.2022 auf 0,00 ct/kWh an die Kunden weitergegeben?
    Ja, selbstverständlich bekommen unsere Kunden ab dem 01.07.2022 keine EEG-Umlage mehr berechnet. Dies wird auf der Jahresabrechnung, die die Kunden Anfang 2023 erhalten, entsprechend ausgewiesen.
  • Sie interessieren sich für eine Photovoltaikanlage? Jedoch sind Ihnen die Anschaffungskosten zu hoch?
    Die EVF hilft Ihnen bei der Finanzierung, Auslegung, Planung, Bau und Instandhaltung der Anlage.
  • Was geschieht mit der über Ihren eigenen Verbrauch hinaus erzeugten Energie?
    Die Energiemenge, die über Ihren eigenen Verbrauch hinaus produziert wird, kann ins örtliche Stromnetz eingespeist werden und wird mit dem bei der Inbetriebnahme gültigen EEG-Vergütungssatz vergütet.