Neuanlage Erzeugungsanlagen

Bitte fragen Sie den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage (BHKW, PV-Anlage, steckfertige PV-Anlage,…) hier an. Wir prüfen diesen anschließend auf die Netzverträglichkeit. Bei einer positiven Netzverträglichkeitsprüfung erhalten Sie nach wenigen Wochen die Einspeisezusage.
Bei steckfertigen PV-Anlagen erfolgt die Anmeldung direkt.

Bitte beachten Sie bei der Anmeldung die nachfolgenden Hinweise.

 

Sofern Sie eine steckfertige PV-Anlage (sog. „Balkonkraftwerk“ oder Plug-In PV-Anlage) anmelden wollen, beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise zur Anmeldung:

Hinweis steckfertige PV-Anlagen

Hinweis zur Anmeldung von Steckfertigen PV-Anlagen


Bei Ihnen ist bislang ein Einrichtungszähler der EVF installiert? Dann verwenden Sie zur Beauftragung des Zählerwechsels in einen Zweirichtungszähler das nachfolgende Formular:

Auftrag für Zähler- und Gerätewechsel


Für Anschluss und Betrieb von steckfertigen PV-Anlagen gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie insbesondere die VDE-Vorschriften.

Sofern Sie den Anschluss einer PV-Anlage, eine KWK-Anlage oder eine Anlage auf Basis anderer Erneuerbaren Energien anfragen wollen, beachten Sie bitte die nachfolgende Vorgehensweise:

Nachdem die Prüfung auf Netzverträglichkeit erfolgreich abgeschlossen ist und Sie Ihre Einspeisezusage erhalten haben, kann die Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungsanlage beginnen. Hierzu benötigt die Energieversorgung Filstal die nachfolgenden Unterlagen. Diese sind einerseits abhängig von der anzuwendenden Norm (Niederspannung, Mittelspannung, …) und andererseits von der installierten Anlage (PV-Anlage, KWK-Anlage,…). Die von Ihnen benötigten Unterlagen werden Ihnen auch mit Ihrer Einspeisezusage mitgeteilt.

1. Hinweis Messkonzepte

Die Auswahl des Messkonzepts liegt grundsätzlich beim Anlagenbetreiber.

Um die Abwicklung der Fördergesetze (EEG, KWK-G) für den Anlagenbetreiber zu erleichtern, stehen bei der Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) die nachfolgenden Messkonzepte zur Verfügung. Das Messkonzept ist beim Anfrageprozess zum Netzanschluss anzugeben. Sofern Sie an einem Netzverknüpfungspunkt mehrere Erzeugungsanlagen errichten wollen, berücksichtigen Sie dies bei der Auswahl des Messkonzepts.

Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

2. Einspeisemanagement

Sofern Sie im Anfrageformular angegeben haben, dass Sie am Einspeisemanagement teilnehmen, benötigen wir von Ihnen den nachfolgenden Bestellauftrag:

3. Inbetriebnahme Zählerplatz

Wählen Sie den passenden Inbetriebsetzungsauftrag für die Spannungsebene, in der Ihre Einspeiseanlage angeschlossen wurde und fordern die Zähler entsprechend des ausgewählten Messkonzepts an:

Im Fall eines notwendigen Zählerwechsels benötigen wir den ausgefüllten und unterschriebenen.

4. Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage

In Abhängigkeit der Spannungsebene an die Ihre PV-Anlage angeschlossen wurde, benötigen wir von Ihnen die nachfolgenden Unterlagen entsprechend Punkt 4.1. (Niederspannung) bzw. Punkt 4.2. (Mittelspannung). Die Dokumente gemäß den Punkten 4.3 bis 4.5 sind unabhängig von der Spannungsebene für alle Erzeugungsanlagen einzureichen.

Sofern Sie ebenfalls ein Speichersystem installiert haben, benötigen wir zusätzlich für das Speichersystem die u. g. Unterlagen in Abhängigkeit der Spannungsebene.

4.1. Erzeugungsanlage am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105)

4.2 Erzeugungsanlage am Mittelspannungsnetz (VDE-AR-N 4110)

4.3 Bilder Erzeugungsanlage

Bilder der Module und des Umrichters.

4.4 Sonstige Dokumente zur Erzeugungsanlage

4.5 Erklärung zum Einspeisemanagement

Sofern Ihre Anlage am Einspeisemanagement teilnimmt oder die 70%-Regelung umgesetzt wird, benötigen wir von Ihnen die nachfolgende Erklärung: Erklärung zum Einspeisemanagement

5. Kaufmännische Abwicklung

Voraussetzung für die Vergütung des eingespeisten Stroms Ihrer Erzeugungsanlage sind unter anderem deren Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Bitte beachten Sie, dass Speichersysteme ebenfalls im Marktstammdatenregister angemeldet werden müssen. 

Falls bei Ihnen ein PV-Anlage installiert ist, lassen Sie uns bitte das folgende Datenblatt zukommen:

Wenn Sie eine PV-Anlage ≤ 100 kWp installiert haben und für diese Anlage ein Mieterstromprojekt (inkl. Mieterstromzuschlag) umgesetzt werden soll, benötigen wir von Ihnen das nachfolgende Formular:

Sofern Sie bei Ihrer PV-Anlage auf die EEG-Vergütung für Ihren eingespeisten Strom verzichten wollen, benötigen wir von Ihnen das nachfolgende Formular:

Falls bei Ihnen eine KWK-Anlage (z.B. BHKW oder Brennstoffzelle) installiert ist, lassen Sie uns bitte das folgende Datenblatt zukommen:

Für Erzeugungsanlagen, die eine Vergütung nach dem KWK-G erhalten sollen, benötigen wir außerdem zwingend die Zulassung des "Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)"