07.02.2022

Hinweise zur Anmeldung von Steckfertigen PV-Anlagen (sog. Balkonkraftwerke)

Sie denken über die Anschaffung einer steckfertigen PV-Anlage (sog. Balkonkraftwerk) nach und möchten somit Teil der Energiewende und der nachhaltigen und kostengünstigen Energieversorgung in Göppingen sein?

Beim Anschluss einer steckfertigen PV-Anlage sind diverse technische Vorgaben zu beachten - Hinweise und häufig gestellte Fragen hierzu sind auf der Homepage des VDE zusammengestellt (https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose)

Auch bei der Anmeldung der steckfertigen PV-Anlage beachten Sie bitte unbedingt die nachfolgenden Hinweise:

- Anmeldung bei der Energieversorgung Filstal (Netzbetreiber)
  • o Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist zwingend vorgeschrieben (Niederspannungsanschlussverordnung, VDE AR N 4105). Für Anlagen bis 600 VA kann hierbei das „vereinfachte Anmeldeverfahren“ angewendet werden.
  • Sofern nicht technisch sichergestellt werden kann, dass keine Einspeisung in das Netz der allgemeinen Versorgung stattfindet, ist der Einsatz eines 2-Richtungszählers zwingend erforderlich. Ist noch kein 2-Richtungszähler installiert muss ein Gerätewechsel beantragt werden.
  • Die notwendigen Informationen und Hinweise sind unter https://evf.de/netze/stromnetz/neuanlage-steckfertige-pv-bis-600-va zu finden.
- Anmeldung im Markstammdatenregister
Ihrer Anlage muss innerhalb der vorgegeben Fristen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
 - Änderungen und Erweiterungen
Änderungen an Ihrer Erzeugungsanlage (z.B. Erweiterung um ein oder mehrere Module oder Einbau eines Speichers) sind vorab bei der Energieversorgung Filstal anzumelden. Sofern die Anlage > 600 VA werden sollte, gelten die Vorgaben aus der VDE AR N 4105 und nicht das „vereinfachte Anmeldeverfahren“.
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