07.02.2022
Beim Anschluss einer steckfertigen PV-Anlage sind diverse technische Vorgaben zu beachten - Hinweise und häufig gestellte Fragen hierzu sind auf der Homepage des VDE zusammengestellt (https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose)
Auch bei der Anmeldung der steckfertigen PV-Anlage beachten Sie bitte unbedingt die nachfolgenden Hinweise:
- Anmeldung bei der Energieversorgung Filstal (Netzbetreiber)
Ihrer Anlage muss innerhalb der vorgegeben Fristen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
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Hinweise zur Anmeldung von Steckfertigen PV-Anlagen (sog. Balkonkraftwerke)
Sie denken über die Anschaffung einer steckfertigen PV-Anlage (sog. Balkonkraftwerk) nach und möchten somit Teil der Energiewende und der nachhaltigen und kostengünstigen Energieversorgung in Göppingen sein?Beim Anschluss einer steckfertigen PV-Anlage sind diverse technische Vorgaben zu beachten - Hinweise und häufig gestellte Fragen hierzu sind auf der Homepage des VDE zusammengestellt (https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose)
Auch bei der Anmeldung der steckfertigen PV-Anlage beachten Sie bitte unbedingt die nachfolgenden Hinweise:
- Anmeldung bei der Energieversorgung Filstal (Netzbetreiber)
- o Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist zwingend vorgeschrieben (Niederspannungsanschlussverordnung, VDE AR N 4105). Für Anlagen bis 600 VA kann hierbei das „vereinfachte Anmeldeverfahren“ angewendet werden.
- Sofern nicht technisch sichergestellt werden kann, dass keine Einspeisung in das Netz der allgemeinen Versorgung stattfindet, ist der Einsatz eines 2-Richtungszählers zwingend erforderlich. Ist noch kein 2-Richtungszähler installiert muss ein Gerätewechsel beantragt werden.
- Die notwendigen Informationen und Hinweise sind unter https://evf.de/netze/stromnetz/neuanlage-steckfertige-pv-bis-600-va zu finden.
Ihrer Anlage muss innerhalb der vorgegeben Fristen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
- Änderungen und Erweiterungen
Änderungen an Ihrer Erzeugungsanlage (z.B. Erweiterung um ein oder mehrere Module oder Einbau eines Speichers) sind vorab bei der Energieversorgung Filstal anzumelden. Sofern die Anlage > 600 VA werden sollte, gelten die Vorgaben aus der VDE AR N 4105 und nicht das „vereinfachte Anmeldeverfahren“.
Änderungen an Ihrer Erzeugungsanlage (z.B. Erweiterung um ein oder mehrere Module oder Einbau eines Speichers) sind vorab bei der Energieversorgung Filstal anzumelden. Sofern die Anlage > 600 VA werden sollte, gelten die Vorgaben aus der VDE AR N 4105 und nicht das „vereinfachte Anmeldeverfahren“.