31.03.2022

Frühwarnstufe im Notfallplan Gas ausgerufen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat heute Vormittag gemäß dem nationalen Notfallplan Gas die Frühwarnstufe ausgerufen. Dies ist eine vorsorgliche Maßnahme seitens der Bundesregierung, die dazu dient, dass alle Unternehmen und Institutionen vor dem Hintergrund des russischen Kriegs gegen die Ukraine sich auf den Fall einer Lieferunterbrechung und dadurch verursachte mögliche Engpässe in der Gasversorgung vorbereiten können. Es bedeutet nicht, dass ein akuter Gasmangel besteht. Aktuell ist die Versorgung mit Gas bis auf Weiteres uneingeschränkt gewährleistet.

Durch das Ausrufen der Frühwarnstufe bekommen die Vorbereitungen einer tatsächlich eintretenden Gasmangellage in Zusammenarbeit von Kommunen, Bundesnetzagentur (BNetzA) und Netzbetreibern eine außerordentliche Bedeutung.

Im Notfallplan Gas ist beschrieben, was in Deutschland passiert, wenn das Gas knapp wird. Er sieht drei Krisenstufen vor – Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe.

Frühwarnstufe
Es liegen konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage und zur Auslösung der Alarm- oder der Notfallstufe führt. Gasversorgungsunternehmen sind zur umfassenden Unterstützung des BMWK bei der Lagebewertung und Mitwirkung im Krisenteam verpflichtet.

Die Frühwarnstufe ist die erste von drei Krisenstufen in der Verordnung zur Gasversorgungssicherheit. Sie wird ausgerufen, wenn die Möglichkeit besteht, dass ein tatsächlicher Notfall wahrscheinlich eintreten könnte.

Alarmstufe
Es liegt eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Dennoch ist der Markt noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Diese tritt in Kraft, sofern es zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage kommt. Zu diesem Zeitpunkt sind die Gasversorgungsunternehmen immer noch selbst in der Lage, für Entspannung zu sorgen.

Notfallstufe
Es liegt eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage vor. Alle einschlägigen marktbasierten Maßnahmen wurden umgesetzt, aber die Gasversorgung reicht nicht aus, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken. Daher müssen zusätzlich nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden, um insbesondere die Gasversorgung sogenannter „geschützter Kunden“ sicherzustellen. Zu den geschützten Kunden zählen Haushalte, aber auch Krankenhäuser, die Feuerwehr und die Polizei.

Erst in der dritten Stufe können neben marktbasierten Maßnahmen der Gasversorgungsunternehmen hoheitliche Eingriffsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur (BNetzA) oder der Bundesländer folgen.

Die Energieversorgung Filstal (EVF) sieht die Ausrufung der Frühwarnstufe als ein wichtiger Schritt für eine verantwortungsvolle Krisenvorsorge entsprechend den Regelungen des Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland. So kann vorsorglich sichergestellt werden, dass
  •  alle von einem möglichen Lieferstopp russischer Gasmengen betroffenen Unternehmen sich frühzeitig auf eine Veränderung der Situation vorbereiten und so einen wertvollen Beitrag zur Krisenvorsorge leisten können,
  • alle betroffenen Institutionen sich auf einen Lieferstopp mit seinen vielfältigen Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft vorbereiten und bereits jetzt alle Maßnahmen ergreifen, um die Folgen abzumildern,
  • im Sinne der Versorgungssicherheit in Deutschland europaweit einheitlich vorgegangen wird,
  • alle Gasnetzbetreiber und Gasversorgungsunternehmen sich auf die zu ergreifenden Maßnahmen und die bekannten Abläufe im Krisenfall vorbereiten und diese rechtlich richtig einordnen können.

„Die Gewährleistung einer sicheren und störungsfreien Gasversorgung unserer Kunden gehört täglich zu den wichtigsten Aufgaben der EVF. Die in der aktuellen Situation notwendigen Sicherheitsmechanismen sind uns keinesfalls neu und wir sind darauf vorbereitet. Theoretisch können unterschiedlichste Ursachen zu einem Gasversorgungsengpass führen: extreme Wetterverhältnisse, technischer Ausfall wesentlicher Infrastrukturen oder eine politische Krise, wie sie gerade stattfindet.“, blickt Dr. Martin Bernhart, Geschäftsführer der EVF, gelassen auf die Situation.

„Die Ausrufung der Frühwarnstufe ist ein Achtungszeichen. Prozesse und Abläufe sollen frühzeitig etabliert und im Vorfeld getestet werden, damit im Notfall situationsgerecht schnell, koordiniert und zielgerichtet gehandelt werden kann.“, ergänzt Dr. Bernhart.
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