25.07.2016

150 € Zuschuss der EVF für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans

150 € Zuschuss der EVF für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans
Sanierungsfahrplan_BW
Entscheiden Sie sich bei der Erfüllung der 15 Prozent Erneuerbarer Energien im Rahmen des EWärmeG BW für unseren Biogastarif BarbarossaGas12Natur10 sowie zur Erstellung eines Sanierungsfahrplans, unterstützt die EVF Sie mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 150 €. Um diesen Zuschuss zu erhalten, müssen Sie uns im Anschluss einen Nachweis über die Erstellung des Sanierungsfahrplans erbringen.
Am 01. Juli 2015 ist das novellierte Erneuerbare-Wärme Gesetz in Baden-Württemberg (EWärmeG BW) in Kraft getreten. Demnach ist für Hausbesitzer nach einem Heizungstausch der Einsatz von 15 Prozent Erneuerbarer Energien Pflicht. Dieses Gesetz gilt für alle Gebäude, die bis zum 01. Januar 2009 fertiggestellt wurden.

Eine kostengünstige Erfüllungsmöglichkeit ist der Einsatz von 10 Prozent Bioerdgas in Ihrer neuen Gasheizung in Verbindung mit der Erstellung eines Sanierungsfahrplanes durch einen Energieberater, der bei Wohngebäuden mit 5 Prozent angerechnet wird. Im Rahmen eines Sanierungsfahrplans wird der energetische Ist-Zustand des Gebäudes ermittelt und mögliche Vorgehensweisen zur Sanierung erarbeitet. Die im Sanierungsfahrplan vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der Aufklärung des Eigentümers, müssen allerdings im Rahmen des EWärmeG nicht umgesetzt werden. Die Anrechnung ist daher unabhängig davon, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen letztendlich durchgeführt werden oder nicht. Die Anforderungspflicht über 15 Prozent Erneuerbarer Energien (10 Prozent Biogas und 5 Prozent aus dem Sanierungsfahrplan) ist somit voll erfüllt.

Die Energieagentur Landkreis Göppingen kann Ihnen bei der Auswahl eines Energieberaters zur Erstellung eines Sanierungsfahrplans behilflich sein. Informationen zum Sanierungsplan und zu den Energieberatern der Energieagentur im Landkreis erhalten Sie unter 07161-65165-00 oder unter http://www.klimaschutz-goeppingen.de/,Lde/leistungen.html.
Weitere Informationen zur Erfüllung des Pflichtanteils über 15 Prozent erhalten Sie unter www.um.baden-wuerttemberg.de/de/energie oder bei uns unter der Telefonnummer 07161-6101-400.

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