Grundversorger
Bedingungen und allgemeine Preise für die Grundversorgung
Die Bedingungen und allgemeinen Preise für die Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 EnWG können hier heruntergeladen werden:
- GasGVV (51 KB)
- Ergänzende Bedingungen zur GasGVV (55 KB)
Feststellung des Grundversorgers
Als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung nach § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG ist die Energieversorgung Filstal (EVF) verpflichtet, den Grundversorger festzustellen und im Internet zu veröffentlichen.
Nach den uns vorliegenden Daten kommen wir zu dem Ergebnis, dass der EVF-Vertrieb zum Feststellungszeitpunkt in den folgenden Konzessionsgebieten/Gemeinden der Grundversorger Gas ist. Die Anzahl der versorgten Haushaltskunden je Konzessionsgebiet/Gemeinde entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Aufstellung.
Die Feststellung des Grundversorgers ist bis zum 31.12.2021 gültig.